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Juli. 2018 – ATEX verstehen
Die Digitalisierung schreitet auch in der Logistikindustrie zügig voran. Während auf der Strasse die Verwendung von Telematikeinheiten schon seit Jahren üblich ist, setzt sie sich nun auch im Schienengüterverkehr durch. Für den Einsatz von Telematiksystemen in explosionsgefährdeten Bereichen – ganz allgemein im Gefahrguttransport und im Besonderen in der Chemie-Industrie – müssen die eingesetzten GPS-Geräte seit 30. Juni 2003 über eine entsprechende Zulassung, die sogenannte «ATEX-Zertifizierung» verfügen.
Von Dipl.-Ing. Philipp Tarter, Geschaftsführer und Inhaber der Dot Telematik und Systemtechnik GmbH, Wien
Auszug aus dem Wascosa Infoletter 29:
Zahlreiche Güter- und Kesselwagen bewegen sich nicht nur auf offener Strecke, sondern auch in Industrieanlagen. Gerade in grösseren Industriekomplexen führt der
Weg zur Befüll- oder Entladeanlage nicht selten vorbei an Produktionseinrichtungen und Lagerstätten von Chemikalien aller Art. Dies trifft mehrheitlich auf Kesselwagen zu, grundsätzlich gilt dies aber auch für andere Wagentypen, beispielsweise Intermodalwagen oder Schiebewandwagen, die mit Gefahrgut beladen sein können.
Während Eisenbahnwagen in der Vergangenheit über keine «aktiven» Systeme verfügten, befinden sich durch die Entwicklung in Richtung «Industrie 4.0» plötzlich Telematiksysteme an den Wagen. Diese aktiven Telematiksysteme fallen unter die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU, nach welcher elektrische Geräte zu kennzeichnen sind. Die Einhaltung der ATEX-Richtlinie in explosionsgefährdeten Bereichen ist verpflichtend und verdient grösste Aufmerksamkeit bei der Ausrüstung von Güterwagen mit Telematikgeräten.
Was ist ATEX?
Der Begriff ATEX (aus dem Französischen: ATmosphères EXplosibles) verweist umgangssprachlich auf die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU. Sie regelt das In verkehrbringen von Geräten, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Die Konformitätsbewertung ist die ausschliessliche Pflicht des Herstellers und muss durch eine akkreditierte und benannte neutrale Stelle (Notified Body) durch Ausstellung einer sogenannten «EU Baumusterprüfbescheinigung» in Übereinstimmung mit einer harmonisierten Norm (z. B. EN60079-0:2012-A11:2013) nachgewiesen werden.
Weitere Informationen auf: Wascosa Infoletter 29